Artenvielfalt auf kleinem Raum – ein ökologisches Juwel
Das Revier Zumikon beherbergt eine beeindruckende Vielfalt an wildlebenden Tieren. Auf rund 15 Quadratkilometern treffen verschiedene Lebensräume aufeinander – Wälder, Wiesen, Waldränder, Bachläufe und Feuchtgebiete. Diese Vielfalt schafft ideale Bedingungen für eine artenreiche Wildtierpopulation.
Unser Ziel als Jägerschaft ist es, diese Artenvielfalt zu schützen, zu fördern und im Gleichgewicht zu halten.
Naturschutz und Verantwortung
Unsere Jägerschaft sieht sich auch hier in der Pflicht, verantwortungsvoll und naturschutzorientiert zu handeln. Die Pflege von Teichrändern, das Entfernen von übermässiger Verbuschung oder das Offenhalten von Wasserflächen gehören ebenso zu unseren Aufgaben wie das Monitoring seltener Arten und das Schaffen von Rückzugsräumen.
Warum Wildtiermanagement nötig ist
In einem intakten Ökosystem würden sich viele Wildtierarten selbst regulieren. Doch durch menschliche Eingriffe – etwa durch fehlende natürliche Feinde, intensive Landnutzung oder Fragmentierung von Lebensräumen – müssen wir heute aktiv zum Gleichgewicht beitragen.
Wir als Jägerschaft übernehmen diese Verantwortung:
- durch gezielte und waidmännische Bejagung
- durch die Pflege von Lebensräumen
- durch Schutzmassnahmen zugunsten seltener Arten
- durch Monitoring und Zusammenarbeit mit Fachstellen
Ein lebendiges Revier für Tier und Mensch
Unser Ziel ist es, das Revier Zumikon so zu gestalten, dass Wildtiere darin artgerecht leben können – und dass auch die Menschen der Region die Natur mit Respekt, Freude und Verständnis erleben können.
Denn: Nur was man kennt, schützt man auch.
Damit das Miteinander im Revier gelingt, bitten wir um Beachtung einiger wichtiger Hinweise – insbesondere für Spaziergänger, Hundebesitzer und Naturfreunde.
Reh
Das Reh ist die häufigste und zugleich empfindlichste Wildart im Revier. Es benötigt Ruhezonen, strukturreiche Waldflächen und ausreichend Deckung. Durch gezielte Bejagung vermeiden wir Verbissschäden im Jungwald und sorgen für gesunde, angepasste Bestände.
Fuchs
Der Fuchs ist ein anpassungsfähiger Kulturfolger, der sich auch in der Nähe von Siedlungen wohlfühlt. Als Fleischfresser reguliert er Kleinsäugerbestände. Gleichzeitig kontrollieren wir seinen Bestand, um den Schutz von Bodenbrütern und Amphibien zu gewährleisten.
Feldhase
Der Feldhase steht unter Druck. Intensive Landwirtschaft, fehlende Deckung und Prädatoren wie der Fuchs machen ihm das Leben schwer. Wir schützen seinen Lebensraum durch Heckenpflege, Ruheflächen und reduzierte Störung.
Dachs
Ein eher nachtaktiver Bewohner unserer Wälder, der in Erdhöhlen lebt. Der Dachs spielt eine wichtige Rolle im Bodenökosystem, insbesondere durch seine Wühlaktivitäten.
Bodenbrüter
Diese Arten sind besonders empfindlich gegenüber Störungen und brauchen strukturreiche Wiesen, Ackerrandstreifen und ruhige Brutplätze. Wir fördern sie durch gezielte Habitatpflege und Fuchsregulierung.
Amphibien
Unsere Feuchtgebiete bieten wichtige Lebensräume für Amphibien. Durch Renaturierung von Gräben und Tümpeln schaffen wir Rückzugsorte für diese oft übersehenen, aber ökologisch bedeutenden Tierarten.
Enten und Wasserwild im Revier Zumikon
Unsere Teiche und Feuchtgebiete bieten nicht nur Amphibien einen Lebensraum, sondern sind auch wichtige Rückzugsorte für Wasserwild, insbesondere verschiedene Entenarten. Diese Gewässerbiotope tragen erheblich zur ökologischen Vielfalt des Reviers bei und sind aus Sicht des Naturschutzes besonders wertvoll.
Häufig vorkommende Arten
- Stockente (Anas platyrhynchos): Die am weitesten verbreitete Wildentenart Mitteleuropas. Sie ist standorttreu, kann aber auch streckenweise wandern.
- Krickente, Tafelente oder Schnatterente: Diese Arten können als Durchzügler oder seltener auch als saisonale Gäste auftreten – insbesondere während der Zugzeiten im Frühling und Herbst.
Bedeutung für das Revier
- Entenarten nutzen die Teiche im Revier zur Nahrungssuche, Fortpflanzung und als Ruheplatz.
- Die Uferbereiche und angrenzenden Schilfzonen bieten Schutz vor Prädatoren.
- Durch gezielte Pflege der Ufervegetation und den Erhalt ruhiger Zonen sichern wir die Funktion dieser Lebensräume für Wasserwild.
Jagdliche Einordnung
Die Bejagung von Enten unterliegt im Kanton Zürich klaren gesetzlichen Vorgaben:
- Jagdzeiten, Schonzeiten und Artenschutzauflagen sind strikt einzuhalten.
- In der Regel darf die Jagd auf Wasservögel nur unter bestimmten Voraussetzungen (u. a. mit entsprechendem Jagdrecht und Sachkenntnis) durchgeführt werden.
- Wir achten dabei stets auf eine störungssensible Ausübung der Jagd und respektieren Brutzeiten und Rückzugsräume.