Die Jagdgesellschaft Zumikon stellt sich vor

Am 25. März 2026 konnten wir den Bewohnern im Alterszentrum Bethesta, Residenz Küsnacht unsere Jagdgesellschaft vorstellen. Die Themen waren: Unser Revier, Rehkitzrettung, wo sind unsere Hasen und Wildunfälle, die wir in einer Präsentation zusammenfassten. Danach beantworten wir viele Fragen, natürlich auch über die bevorstehende Leinenpflicht (1. April bis 31. Juli). Wir konnten auch Flyers über Wildunfälle, und über das Verhalten im Lebensraum der Wildtiere abgeben. Zum Abschluss wurden wir im Restaurant kulinarisch verwöhnt. Wir danken allen für das rege Interesse an den vielen Aufgaben der Jagdgesellschaft Zumikon.

Peter Schönmann / Obmann

Leinenpflicht  1. April bis 31. Juli  

Im Kanton Zürich gilt vom 1. April bis 31. Juli eine generelle Leinenpflicht im Wald und am Waldrand (bis 50 Meter Entfernung). Diese Regelung schützt junge Wildtiere während der Brut- und Setzzeit. Verstösse gegen diese Leinenpflicht können mit einer Ordnungsbusse von CHF 60 geahndet werden. 

Änderung der kantonalen Jagdverordnung bezüglich der Vogeljagd

15.12.2025 Geschützt sind neu Eichelhäher, Elster und Türkentaube. Die Wasservogeljagd ist neu in Auengebieten, Hoch- und Flachmooren sowie Amphibienlaichgebieten von nationaler Bedeutung und in Feuchtgebieten von überkommunaler Bedeutung vorbehältlich Massnahmen gemäss § 12 Abs. 4 lit. e JG nicht mehr gestattet.

Kanton Zürich

Baudirektion

Amt für Landschaft und Natur

Fischerei- und Jagdverwaltung

Zäune und Wildtiere – unnötiges Tierleid!

Auch in Zumikon kommt es leider vor, dass sich Wildtiere in flexiblen Zäunen verfangen. Vor allem Rehböcke sind besonders gefährdet, sich mit ihrem Gehörn im Flexinet zu verstricken. Wenn sie nicht rechtzeitig entdeckt werden, führt das zu grossem Tierleid und häufig auch zum Tod des Tieres.

(Beispielbild: www.jagd-hubertus.ch)


Im Oktober 2019 verfing sich ein Rehbock in einem flexiblen Zaun, der zum Schutz eines privaten Gemüsegartens aufgestellt worden war. Zum Glück waren zwei der Zumiker Jagdaufseher rasch zur Stelle und konnten das Reh mit Unterstützung einer ebenfalls ausgerückten Polizeipatrouille befreien. Leider war das fluchtunfähige Tier vor seiner Befreiung noch von einem freilaufenden, unkontrollierten Hund angefallen und gebissen worden.

Mit flexiblen Zäunen sollen Tiere eingehagt oder Pflanzen und Kulturen geschützt werden. Die Ersteller solcher Zäune sind sich leider oft nicht bewusst, welche Gefahren ein solcher Zaun für Wildtiere mit sich bringt. Wenn er nicht mehr nötig ist, muss er unbedingt so rasch als möglich abgebaut werden. Solange ein Flexinetzaun unter Strom steht, ist die Gefahr bedeutend geringer. Auch beim Standort sollte der Lebensraum der Wildtiere berücksichtigt werden. Es dürfen z.B. keine Zäune in der Nähe von Waldrändern aufgestellt werden.

Dieser Rehbock hatte Glück im Unglück, es ist den Zumiker Jägern aber ein grosses Anliegen, die Bevölkerung auf die Gefahr von mobilen Zäunen für Wildtiere aufmerksam zu machen und deren unsachgemässen Einsatz zu verhindern. (Weitere Informationen z.B. unter www.jagd-hubertus.ch)  
Bericht: JG-Zumikon, 29. Oktober 2019 

Personelle Änderungen im Revier Zumikon

Nach einer langen und erfolgreichen Amtszeit als Obmann, möchten wir als Jagdgesellschaft Zumikon, uns bei Kurt Erni für sein unermüdliches Engagement im und ums Revier Zumikon ganz herzlich bedanken. An der General Versammlung vom 05. März 2019 wurde Peter Schönmann als neuer Bevollmächtigter gewählt. Das Jagdrevier Zumikon übergeht damit ab 1. April 2019 als hervorragend gepflegtes Revier und in der Verantwortung gegenüber Behörden und Privaten an den neuen Obmann. Wir wünschen Kurt Erni als Jagaufseher und Pächter weiterhin eine schöne Zeit mit viel Anblick und Waidmannsheil.

Frühling = Zeit der Jungtiere

Im Frühling bekommen Rehe, Füchse, Dachse, Marder und andere Wildtiere ihre Jungen.

 

Die Jäger der Jagdgesellschaften Zumikon, deren Aufgabe es ist, die Wildhut auszuüben und für einen gesunden, dem Lebensraum angepassten Wildbestand zu sorgen, bitten Sie um ihr Mithilfe.

 


  • Bitte nehmen Sie Ihre Hunde zwischen Mitte April und Ende Juni im Wald und am Waldrand an die Leine.
  • Bitte respektieren Sie die Waldwege und gehen Sie nicht querfeldein. Die Jung- und ihre Muttertiere benötigen dringend Ruhe.
  • Wildtiere sind besonders nachts auf Nahrungssuche und überqueren dazu auch Strassen. Wildunfälle lassen sich häufig nicht verhindern, angepasste Geschwindigkeit und erhöhte Aufmerksamkeit können aber dazu beitragen, eine Kollision zu vermeiden. Achtung: auf ein Tier folgt meist ein zweites oder drittes!
  • Bitte vermeintlich verlassene Jungtiere (auch Jungvögel) nicht berühren. Allenfalls aus der Distanz beobachten, ob das Muttertier zurückkommt. Bei Unsicherheit kann jederzeit über die Polizei der zuständige Jäger aufgeboten werden. Dieser hat das nötige Fachwissen, um die Situation zu beurteilen und falls nötig, tiergerechte Massnahmen zu ergreifen.
  • Wir helfen Wildtieren weder durch Vermenschlichung noch durch die zunehmenden Störungen in ihrem Lebensraum. Tierschutz bedeutet auch, Wildtiere artgerecht zu behandeln und ihren Lebensraum zu respektieren.