Wildunfall - KEINE Busse bei Meldung
Nichtgemeldete Wildunfälle können als Unfallflucht gewertet werden.
Zu viele Wildtiere verenden jährlich auf Schweizer Strassen – auch im Revier Zumikon. Durch eine angepasste und vorausschauende Fahrweise liesse sich ein grosser Teil dieser Unfälle vermeiden.
Wie kann ich Wildunfälle vermeiden?
- Achte auf das Signal „Wildwechsel“.
- Fahre in der Dämmerung (Morgen und Abend) besonders vorsichtig – in dieser Zeit sind viele Wildtiere aktiv.
- Behalte die Fahrbahnränder im Blick – besonders bei Hecken, Waldstücken und hohem Gras.
- Ein Tier kommt selten allein: Häufig folgen weitere Rehe, Wildschweine oder Füchse.
- Siehst du Wild auf oder nahe der Fahrbahn:
- Geschwindigkeit reduzieren
- Abblendlicht einschalten
- Gegebenenfalls hupen
- Wenn möglich: anhalten, aber nie riskante Ausweichmanöver durchführen.
Was tun, wenn ein Wildunfall passiert?
Trotz aller Vorsicht kann es zu einem Zusammenstoss kommen. Dann ist richtiges Verhalten entscheidend – für das verletzte Tier, die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer und auch für dich als Fahrzeuglenker.
1. Unfallstelle sichern
- Halte sofort an.
- Schalte die Warnblinkanlage ein.
- Ziehe die Warnweste an und sichere die Unfallstelle mit einem Pannendreieck.
- Markiere die Stelle, auch wenn dein Fahrzeug nicht beschädigt wurde.
2. Beobachtungen notieren
- Wo genau hat sich der Unfall ereignet?
- Aus welcher Richtung kam das Tier?
- War es allein oder waren mehrere Tiere beteiligt?
- In welche Richtung ist das Tier geflüchtet?
3. Polizei benachrichtigen
- Melde den Unfall unverzüglich unter der Nummer 117.
- Gib den Standort und die Situation möglichst genau durch.
- Die Polizei verständigt die zuständige Jagdgesellschaft oder den Wildhüter.
- Die Polizei selbst wird nicht am Unfallort erscheinen, sondern delegiert die weitere Bearbeitung.
4. Verhalten bis zum Eintreffen des Wildhüters
- Warte vor Ort – in der Regel beträgt die Wartezeit weniger als 30 Minuten.
- Wenn möglich und ungefährlich, ziehe tote Tiere an den Strassenrand (nicht in den Wald).
- Berühre verletzte Tiere nicht. Sie können beissen oder aus Angst unkontrolliert reagieren.
- Vermeide jede unnötige Nähe – verletztes Wild steht unter extremem Stress.
KEINE Busse bei Meldung
- Wer einen Wildunfall sofort der Polizei meldet, muss keine Busse befürchten.
- Ein verletztes Tier kann nur mit sofortiger Meldung rasch aufgefunden und erlöst werden.
- Ohne Meldung leidet das Tier unnötig lange – das ist tierschutzwidrig.
- Die Versicherung übernimmt Schäden nur bei dokumentierter Meldung.
- Du erhältst vom Wildhüter ein offizielles Meldeformular für deine Versicherung (Voll- oder Teilkasko).
Wer sich nicht meldet, macht sich strafbar
Immer wieder kommt es vor, dass Fahrzeuglenker weiterfahren, ohne den Unfall zu melden – sei es aus Panik oder Bequemlichkeit. Das ist nicht nur ethisch problematisch, sondern klar gesetzeswidrig.
Gesetzliche Grundlage (Schweiz):
- Strassenverkehrsgesetz (SVG):
- Art. 92 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 51 Abs. 2 SVG
- Art. 92 Abs. 1: Wer bei einem Unfall die gesetzlichen Pflichten verletzt, wird mit Busse bestraft.
- Art. 51 Abs. 2: Bei Verletzung von Personen (auch Tiere gelten juristisch teils als betroffen) besteht Meldepflicht gegenüber der Polizei.
Die Kantonspolizei Zürich und die Jagdgesellschaften sind für Wildunfälle gut organisiert. Die Polizei kann für jeden Ort die zuständige Jagdorganisation benachrichtigen – ein funktionierendes System, das auf Ihre Mithilfe angewiesen ist.